Voraussetzung für eine Heilpädagogische Frühförderung
Alle Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt,
- deren Entwicklung nicht altersentsprechend erscheint
- die Auffälligkeiten in ihrer Bewegung, in ihrem Verhalten, ihrer Kontaktaufnahme und/oder in der Alltagsbewältigung zeigen
- die sich nicht konzentrieren können und unruhig sind
- die nicht altersgemäß lautieren oder sprechen
- die Schwierigkeiten beim Essen oder Trinken haben
- mit Hör-oder Sehbeeinträchtigungen
- die als Risikokinder bezeichnet werden z.B. Frühgeborene, problematischer Schwangerschafts- oder Entbindungsverlauf
- bei denen eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung vorliegt oder vermutet wird
... haben einen Rechtsanspruch auf Frühförderung.