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Voraussetzung für eine Heilpädagogische Frühförderung

Alle Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt,
  • deren Entwicklung nicht altersentsprechend erscheint
  • die Auffälligkeiten in ihrer Bewegung, in ihrem Verhalten, ihrer Kontaktaufnahme und/oder in der Alltagsbewältigung zeigen
  • die sich nicht konzentrieren können und unruhig sind
  • die nicht altersgemäß lautieren oder sprechen
  • die Schwierigkeiten beim Essen oder Trinken haben
  • mit Hör-oder Sehbeeinträchtigungen
  • die als Risikokinder bezeichnet werden z.B. Frühgeborene, problematischer Schwangerschafts- oder Entbindungsverlauf
  • bei denen eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung vorliegt oder vermutet wird

... haben einen Rechtsanspruch auf Frühförderung.

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